Spielgeräte-Inspektion alle zwei Jahre
nach § 7 der SpVo
Mit Sachverstand Erfolg verlängern!
Der sog. "Spielgeräte-TÜV"2
Seit März 2008 führe ich als öffentlich bestellt und vereidigter
Sachverständiger die Geräteprüfungen gem. §7 der SpVo durch. Ich bin
hauptsächlich in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW tätig.
Auch Sie können von meinem reichhaltigen Erfahrungspotential profitieren, genauso wie Ihre Kollegen.
Bei verschiedenen Ordnungsämtern, Polizeidienststellen und einigen LKAs liegt mein Fokus in der
Aufklärung
zum illegalen Glücksspiel.
Ab sofort können Sie bei uns hilfreiche Tipps zur Organisation und Optimierung Ihrer Geräteprüfungen
erhalten! Fordern Sie diese an!
Hier finden Sie zunächst einige über die GSG-Inspektionen nach §7 der SpVo.
Am Telefon für Sie:
- der Chef persönlich
- oder die persönliche Mailboxstimme
Telefon: 040 - 328 95 000
Mobil: 0179 - 528 70 43
Bürozeit täglich von 9.30-15.00 Uhr
Kurz-Info zur GSG-Inspektion
gem. §7 der neuen SpVo
Meine Leistungen beinhalten zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen §7
GSG-Inspektion folgende Leistung:
- Übersendung der Rechnung und des Prüfzertifikates als PDF per E-Mail
Die Prüfung kann nur im Beisein einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden (Schlüsselgewalt -
Kassenvollmacht - Zeichnungsvollmacht)! Das GSG sollte (muss nicht!) vorher
ausgelesen
und
/ oder kassiert worden sein.
Bitte vergewissern Sie sich, dass das zu prüfende GSG auch dem Gerät entspricht, welches im
Internet
von der
PTB veröffentlicht und als Nachbaugerät zugelassen wurde!
Sparen Sie Zeit und Geld mit diesem kurzen Vorab-Check!
- Stimmt der Zulassungsbeleg mit dem Zulassungszeichen und dem Gerätekennzeichnungsfeld
überein?
- Sind die äußerlich erkennbaren Checksummen identisch mit den veröffentlichten?
- Ist die Softwareversion identisch und die letztendlich gültige?
- Sind die Hardwarekomponenten (speziell die Nummern/Codes) identisch mit den
veröffentlichten?
- Ist die SW-ID-Taste funktionsfähig inkl. Anzeige der richtigen Uhrzeit?
- Ist die Geldspeicheranzeige und die Auszahltaste funktionsfähig?
- Nimmt das GSG maximal 10,-€ gem. TR 5.x an?
- Ist das GSG betriebsbereit (Röhrenfüllung!)
Zeitpunkt der Prüfung darf das GSG keine Werte auf dem Spielspeicher und kein Geld
aufgebucht
haben!
Ich setze die Prüfplakette nach bestandener Prüfung an die dafür vorgesehene Stelle und übersende
Ihnen
nach
erfolgreicher Prüfung das Prüfzertifikat per E-Mail.
Im Übrigen gelten meine AGB und die Preisliste in der jeweils aktuellen Version.
Solange hier keine weiteren Hinweise stehen verweisen wir auf die offizielle Seite
der
PTB
unter
www.ptb.de/spielgeraete - Schauen Sie
rein!
2 der Begriff “TÜV” ist geschützt und darf hier im fachlich/sachlichen Zusammenhang nicht
genannt
werden! Unsere Leistungen werden nicht vom TÜV erbracht, sondern von einem öffentlich bestellt und
vereidigten Sachverständigen!
Inside
Nichts hat mehr Kraft als eine Idee, deren Zeit gekommen ist.
Gerd Haberkorn, Jahrgang 54, legte nach Abitur und Lehre zum Kfz.-Mechaniker bei der
Bundeswehr erfolgreich zwei Staatsexamen als Lehrer am Gymnasium in Braunschweig
und Hamburg ab.
Mit den Fächern Sport und Geographie erwarb er umfangreiche praktische Kenntnisse
im Profi-Sport; die Organisation von großen und vielen kleinen Sport-Events lag in seiner
Verantwortung.
Unter anderem war er als hauptamtlicher Geschäftsführer eines der größten deutschen
Sportvereine (mit über
3.600 Mitgliedern + über 100 Trainern - 3 Sportanlagen mit u.a. 9 Tennisplätzen,
Fitnesssräumen,
etc.)
tätig. Nebenbei studierte er an der Akademie für Führungskräfte in Bad
Harzburg
Management
und Marketing und
schloss auch das Studium erfolgreich ab.
Gerd Haberkorn wählte Ende 1996 den Schritt in die Selbstständigkeit, nachdem er
umfangreiche Kenntnisse im
Marketing bei Europas größtem Spiel-Automatenhersteller erworben hatte. Seit dem
hat er
bis
heute bundesweit
über 4.500 Veranstaltungen in über 2.000 Outlets für mehr als 400 Kunden durchgeführt.
Ganz im Sinne des ehrbaren Kaufmanns ist TOP EVENTS daher seit 2002 auch Mitglied der
Zentrale
zur
Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt/Main. 1996 ließ Gerd Haberkorn die Marken
TOP
EVENTS, TOP
GAMES und TOP PLAY beim Patentamt in München schützen. Große
Routine
hat sich
seine Firma im Bereich
Freizeit-Zentren erarbeitet und seit 2001 ist TOP EVENTS Partnerunternehmen der Service GmbH
des
Bundesverbandes der Automatenunternehmer e.V. Berlin. Als Mitglied im BVMW (Bundesverband
der
mittelständischen Wirtschaft) entstanden Kontakte auf EU-Ebene. Seit 2012 ist TOP EVENTS
Mitglied im
Business Club Hamburg an der Elbchaussee.
Oberstes Gebot für ihn als hanseatischen Kaufmann ist die Verlässlichkeit und
Professionalität -
daher sind
alle TOP EVENTS-Spielstätten-Aktionen LKA geprüft.
Heute ist TOP EVENTS Ausbildungsbetrieb der Handelskammer Hamburg, pflegt
ein
enges
Netzwerk zu
umfangreichen freien Kompetenzen der unterschiedlichsten Branchen, die er nach Kundenbedarf
kurzfristig und
kostengünstig bucht, und baut seit 2003 im internationalen Geschäft Kooperationen auf.
Internationale
Delegationen suchen seinen Rat und wurden zu Kooperationen hier in Deutschland angeregt und
beratend
begleitet. Auch das kommt Ihnen zugute!
Seit 2006 wird federführend durch Gerd Haberkorn die BT-Box© auf Basis der
Bluetooth™-Technologie
als
Marketing-Tool entwickelt und vertrieben.
Ab März 2008 wird Gerd Haberkorn Ihnen bei der Umsetzung der Überprüfung von
Geldspielgeräten
als
von der
Handelskammer Hamburg öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger hilfreich zur
Seite
stehen!
Hierzu ist eine spezielle Seite, die Sie links unter GSG-§7-Inspektionen finden für Sie
eingerichtet! Ab
März 2008 ist Gerd Haberkorn mit verschiedenen Dienstleistungen und Serviceleistungen hierzu
an
mehreren
Standorten für Automatenkaufleute und den Automatenhandel tätig.
Jenseits der Arbeitszeit - so es das für einen Unternehmer mit Leib und
Seele
überhaupt
gibt, geht Gerd
Haberkorn gern schwimmen, ab und zu ins Fitness-Center (bestritt erfolgreich seinen ersten
Cityman-Triathlon
in Hamburg am 1. September 2007 in der Jedermann-Sprintdisziplin mit 1:39) und in die Sauna,
oder er
streift
mit dem Motorrad durchs Land. Die Familie nimmt trotzdem den ersten Platz in der knappen
Freizeit
ein. Als
Großvater stellen sich seit August 2014 neue Aufgaben, die mit dem Umzug 2015 nach
Norderstedt
auch
gerne
wahrgenommen werden.
Sommer 2007 - Hamburg Cityman Triathlon - Zieleinlauf in 1:39
Sommer 2008 - Hamburg Cityman Triathlon - Zieleinlauf in 1:42
Sommer 2009 - Hamburg Cityman Triathlon - Vorbereitungen auf Hochtouren!
Achillessehnenanriß
Sommer 2014 - Thüringer Wald - Rennsteig mit dem Mountainbike in 3 Tagen 210km
Sommer 2014 - Großglocknerhochalpenstrasse - Mit dem Rennrad bis zur Edelweißspitze
Sommer 2016 - Alpenquerung mit dem E-Bike von Füssen bis zum Gardasee / 7 Tage-8
Pässe
alle
über
2.400m.
Sommer 2019 - Isle of Man TT2019 ein Traum wird wahr.
Sommer 2023 - Radtour bis auf die Lofoten
Sommer 2024 - Radtour den Haerweg von Schleswig bis zur Jammerbucht
Es wird also auch zukünftig nicht langweilig werden.
Unsere Referenzen
TOP EVENTS - Ihre Agentur
Immer mehr Menschen erfassen, dass unsere Zukunft vom verantwortungsvollen Umgang mit unseren
wertvollen
Ressourcen abhängt. Und doch dauert es lange, bis sich etwas ändert!
Über 25 Jahre Full-Service-Erfahrung
Seit 2004 Ausbildungsbetrieb der Handelskammer Hamburg
- Verkaufsförderung am P.O.S.
- Wettbewerbe
- Incentives
- Geschäfts-Eröffnungen
- Jubiläen
- Produkteinführungen
- Relaunches
- Sonderaktionen
- Shopping-Center-Aktionen
- Messen
- Ausstellungen
- Sportveranstaltungen
- Regionale und bundesweite Verbundaktionen
- Markenrechte sind an der TOP GAMES und TOP PLAY eingetragen
- Beispiele finden Sie unter den Menüpunkten Referenzen und Aktionen.
Am 31.12.2021 stellten wir nach über 25-jähriger Tätigkeit den aktiven Betrieb der Fa. TOP
EVENTS
ein und
kümmern uns intensiv um die verbleibenden Projekte und Aktivitäten!
Impressum
Gerd Haberkorn
Von der Handelskammer Hamburg
öffentlich bestellt und vereidigter
Sachverständiger für Überprüfung von Geldspielgeräten
Hauptsitz: Meiendorfer Mühlenweg 17 (Werkstatt - keine
Postanschrift)
22393 Hamburg
Postanschrift + Niederlassung:
Steindamm 5
22844 Norderstedt
+
Niederlassung:
Rübenkamp 30
21220 Seevetal
Telefon: 040 - 328 95 000
Mobil: 0179 - 528 70 43
Bürozeit täglich von 9.30-15.00 Uhr
Web: http://www.top-events.de
Mail: info@gsgsv.de
Steuernummer: 50/626/01533
USt-IdNr.: DE183497140
Mitglied der Handelskammer Hamburg (HK24.de)
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Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung
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jeweiligen, eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu
ziehen,
dass
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Erklärung gem. DS-GVO
§ 1 lnformationen über die Erhebung personenbezogener Daten
Nachstehend informiere ich über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung meiner Website.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf Sie persönlich beziehen, wie z. B. Name,
Adresse,
E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten. Verantwortlicher gemäß Art. 4 Absatz 7
EU-Datenschutz-Grundverordnung
(DS-GVO)
ist (siehe Impressum).
Bei lhrer Kontaktaufnahme per E-Mail oder über ein Kontaktformular werden die von lhnen mitgeteilten
Daten
(lhre
E-Mail-Adresse, ggf. lhr Name und lhre Telefonnummer) von mir gespeichert, um lhre Fragen zu
beantworten.
Die in
diesem Zusammenhang anfallenden Daten lösche ich, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich
ist,
oder
schränke die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 2 lhre Rechte
Sie haben mir gegenüber folgende Rechte bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
- Recht auf Auskunft,
- Recht auf Berichtigung oder Löschung,
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit.
Sie haben ferner das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeiturig lhrer
personenbezogenen Daten zu beschweren.
§ 3 Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch meiner Website
Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder mir
anderweitig
lnformationen übermitteln, erhebe ich nur die personenbezogenen Daten, die lhr Browser an meinen
Server
übermittelt. Wenn Sie meinen Server betrachten möchten, erhebe ich die folgenden Daten, die
technisch
erforderlich sind, um lhnen meine Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu
gewährleisten,
nämlich
- lP-Adresse
- Datum und Uhrzeit der Anfrage
- Zeitzonendifferenz zu Greenwich Mean Time
- Inhalt der Aufforderung
- Zugriffsstatus
- jeweils übertragene Datenmenge
- Website, von der die Aufforderung kommt
- Browser
- Betriebssystem und dessen Oberfläche
- Sprache und Version der Browsersoftware.
AGB
§ 1 Geltung
1. Die Rechtsbezeichnung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (im Folgenden
ÖBVSV)
zu
seinem Auftraggeber (im Folgenden AG) ergeben sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.
2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) werden nur Vertragsinhalt, wenn sie
der
Sachverständige ausdrücklich und schriftlich anerkennt.
§ 2 Gutachtenausführung
1. …
2. Bei Inspektionen nach §7 der SpVo gelten die aktuellen und veröffentlichten technischen
Richtlinien
in
Verbindung mit den via Internet veröffentlichten Zulassungen der PTB als verbindlich. Dabei ist der
Tag
der
Durchführung der Inspektion maßgebend.
3. Die so genannte „Checkliste“ der PTB gilt als unverbindliche Richtlinie.
§ 3 Auftrag
1. …
2. …
3. …
§ 4 Durchführung des Auftrages
1. Der Auftrag ist entsprechend der gültigen Gründsätze unparteiisch und nach bestem Wissen und
Gewissen
auszuführen.
2. …
3. Der ÖBVSV erstattet seine gutachterliche Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder
zweckmäßig
ist
und
die Eigenverantwortung des ÖBVSV erhalten bleibt, kann sich der Sachverständige bei der Vorbereitung
des
Gutachtens der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen.
4. …
5. …
6. …
7. Das Gutachten ist innerhalb einer vereinbarten Frist zu erstatten.
8. …
9. Inspektionsprotokolle nach § 7 der SpVo werden in einfacher Ausfertigung
kurzfristig nach Beendigung der Prüfung und erst nach Zahlungseingang dem AG
übermittelt; dies kann auch in elektronischer Form geschehen.
10. …
§ 5 Pflichten des AG
1. Der AG darf dem ÖBVSV keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche
Feststellungen oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen könnten.
2. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass dem ÖBVSV alle für die Ausführung des
Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Rechnungen, Zeichnungen,
Berechnungen, Schriftverkehr) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen.
3. Die Verwendung des Gutachtens ist nur unter Anerkennung des
Honoraranspruches gestattet.
§ 6 Schweigepflicht des Sachverständigen
1. Der ÖBVSV unterliegt gemäß § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB einer mit Strafe bewährten
Schweigepflicht. …
2. Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb des ÖBVSV mitarbeitenden
Personen. Der ÖBVSV hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den
genannten Personen eingehalten wird.
3. …
§ 7 Urheberschutz
1. …
2. …
3. …
4. …
§ 8 Honorar
1. Der ÖBVSV hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der
ausdrücklichen Vereinbarung. Die Vergütung errechnet sich aus der zurzeit gültigen Honorartabelle
des
JEVG.
Bei Inspektionen nach §7 der SpVo gelten gesondert vereinbarte Preise. Diese sind in den
Geschäftsräumen
zur
Einsicht verfügbar.
2. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den Vereinbarungen im Werkvertrag und der Honorartabelle,
welche
im Büro ausliegt und Bestandteil des Auftrages ist. …
3. …
4. …
5. Hinzu kommen immer die Nebenkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer.
§ 9 Zahlung und Zahlungsverzug
1. Das vereinbarte Honorar wird mit Zugang des Gutachtens beim AG fällig. Die postalische
Übersendung
des
Gutachtens unter gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung durch Nachnahme ist zulässig.
2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung unter Berechnung
aller
Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber angenommen.
3. Kommt der AG mit der Zahlung des Honorars in Verzug, so kann der ÖBVSV nach Setzung einer
angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorbehaltlich
der
Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen
Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten, jeweils inklusive Umsatzsteuer. Sie sind
höher
oder
niedriger anzusetzen, wenn der ÖBVSV eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der AG eine
geringere
Belastung nachweist.
4. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des AG in
Frage
stellen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Sachverständigen zur Folge. …
5. …
6. Bei Inspektionen nach § 7 der SpVo wird bei Inspektionsende unabhängig von einer Erteilung der
Prüfplakette der Betrag sofort in bar fällig; alternativ ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen
möglich.
Danach gehen die Forderungen direkt und ohne weitere Ankündigung an einen mit dem Einzug
berechtigten
Dienstleister. Die dadurch entstehenden Kosten hat der AG als Verzugsschaden gem. §286 BGB zu
tragen.
Die
Prüfergebnisse bleiben offen. Abs §9 Pkt. 4 bleibt hiervon unberührt. Der Honoraranspruch wird durch
das
Prüfergebnis nicht berührt.
§ 10 Fristüberschreitung
1. …
2. …
3. …
4. …
§ 11 Kündigung
1. Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Gründ kündigen. Die
Kündigung ist schriftlich zu erklären.
2. Wichtige Gründe, die den ÖBVSV zur Kündigung berechtigen, sind u. a.: ein Verstoß gegen die
Pflichten
zur
objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung.
3. Wichtige Gründe, die den ÖBVSV zur Kündigung berechtigen, sind u. a.: Verweigerung der
notwendigen
Mitwirkung des AG; Versuch unzulässiger Einwirkung des AG auf den ÖBVSV, die das Ergebnis des
Gutachtens
verfälschen
kann (vgl. § 4 Abs. 1); wenn der AG in Schuldnerverzug gerät; wenn der AG in Vermögensverfall gerät;
…
4. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.
5. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Sachverständige zu vertreten hat, so
steht
ihm
eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung zu.
6. In allen anderen Fällen behält der ÖBVSV den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar,
jedoch
unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der AG im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten
Aufwendungen
nachweist, wird dieser mit 50 % des Honorars für die vom ÖBVSV noch nicht erbrachten Leistungen
vereinbart.
§ 12 Gewährleistung
1. Als Gewährleistung kann der AG zunächst nur kostenlose Nachbesserung bei nachweislich
mangelhaftem
Gutachten verlangen.
2. …
3. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem ÖBVSV schriftlich angezeigt werden; andernfalls
erlischt
der Gewährleistungsanspruch.
4. …
§ 13 Haftung
1. Der ÖBVSV haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn er oder seine
Mitarbeiter
die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle
darüberhinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Schäden,
die
bei
Nachbesserung entstehen.
2. …
3. …
4. Bei Inspektionsprotokollen nach §7 der SPVO verjährt der Schadensanspruch nach 90 Tagen nach
Durchführung
der Inspektion.
§ 14 Teilunwirksamkeit
1. …
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der berufliche Hauptsitz des Sachverständigen.
2. …
3. …
§ 16 Abtretungen
1. …
Die kompletten AGB sind in den Niederlassungen zur Einsicht.
Stand: Norderstedt, September 2024