Gerd Haberkorn

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Von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger
für Überprüfung von Geldspielgeräten


Spielgeräte-Inspektion alle zwei Jahre
nach § 7 der SpVo

Mit Sachverstand Erfolg verlängern!

Der sog. "Spielgeräte-TÜV"2

Seit März 2008 führe ich als öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger die Geräteprüfungen gem. §7 der SpVo durch. Ich bin hauptsächlich in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und NRW tätig.

Auch Sie können von meinem reichhaltigen Erfahrungspotential profitieren, genauso wie Ihre Kollegen.

Bei verschiedenen Ordnungsämtern, Polizeidienststellen und einigen LKAs liegt mein Fokus in der Aufklärung zum illegalen Glücksspiel.

Ab sofort können Sie bei uns hilfreiche Tipps zur Organisation und Optimierung Ihrer Geräteprüfungen erhalten! Fordern Sie diese an!

Hier finden Sie zunächst einige über die GSG-Inspektionen nach §7 der SpVo.

Gerd Haberkorn

Am Telefon für Sie:



Telefon: 040 - 328 95 000
Mobil: 0179 - 528 70 43
Bürozeit täglich von 9.30-15.00 Uhr

Kurz-Info zur GSG-Inspektion
gem. §7 der neuen SpVo

Meine Leistungen beinhalten zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen §7 GSG-Inspektion folgende Leistung:

Die Prüfung kann nur im Beisein einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden (Schlüsselgewalt - Kassenvollmacht - Zeichnungsvollmacht)! Das GSG sollte (muss nicht!) vorher ausgelesen und / oder kassiert worden sein.

Bitte vergewissern Sie sich, dass das zu prüfende GSG auch dem Gerät entspricht, welches im Internet von der PTB veröffentlicht und als Nachbaugerät zugelassen wurde!

Sparen Sie Zeit und Geld mit diesem kurzen Vorab-Check!

  1. Stimmt der Zulassungsbeleg mit dem Zulassungszeichen und dem Gerätekennzeichnungsfeld überein?

  2. Sind die äußerlich erkennbaren Checksummen identisch mit den veröffentlichten?

  3. Ist die Softwareversion identisch und die letztendlich gültige?

  4. Sind die Hardwarekomponenten (speziell die Nummern/Codes) identisch mit den veröffentlichten?

  5. Ist die SW-ID-Taste funktionsfähig inkl. Anzeige der richtigen Uhrzeit?

  6. Ist die Geldspeicheranzeige und die Auszahltaste funktionsfähig?

  7. Nimmt das GSG maximal 10,-€ gem. TR 5.x an?

  8. Ist das GSG betriebsbereit (Röhrenfüllung!)

Zeitpunkt der Prüfung darf das GSG keine Werte auf dem Spielspeicher und kein Geld aufgebucht haben!

Ich setze die Prüfplakette nach bestandener Prüfung an die dafür vorgesehene Stelle und übersende Ihnen nach erfolgreicher Prüfung das Prüfzertifikat per E-Mail.

Im Übrigen gelten meine AGB und die Preisliste in der jeweils aktuellen Version.


Solange hier keine weiteren Hinweise stehen verweisen wir auf die offizielle Seite der PTB unter www.ptb.de/spielgeraete - Schauen Sie rein!


2 der Begriff “TÜV” ist geschützt und darf hier im fachlich/sachlichen Zusammenhang nicht genannt werden! Unsere Leistungen werden nicht vom TÜV erbracht, sondern von einem öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen!

Inside

Nichts hat mehr Kraft als eine Idee, deren Zeit gekommen ist.

Gerd Haberkorn, Jahrgang 54, legte nach Abitur und Lehre zum Kfz.-Mechaniker bei der Bundeswehr erfolgreich zwei Staatsexamen als Lehrer am Gymnasium in Braunschweig und Hamburg ab.

Mit den Fächern Sport und Geographie erwarb er umfangreiche praktische Kenntnisse im Profi-Sport; die Organisation von großen und vielen kleinen Sport-Events lag in seiner Verantwortung.

Unter anderem war er als hauptamtlicher Geschäftsführer eines der größten deutschen Sportvereine (mit über 3.600 Mitgliedern + über 100 Trainern - 3 Sportanlagen mit u.a. 9 Tennisplätzen, Fitnesssräumen, etc.) tätig. Nebenbei studierte er an der Akademie für Führungskräfte in Bad Harzburg Management und Marketing und schloss auch das Studium erfolgreich ab.

Gerd Haberkorn

Gerd Haberkorn wählte Ende 1996 den Schritt in die Selbstständigkeit, nachdem er umfangreiche Kenntnisse im Marketing bei Europas größtem Spiel-Automatenhersteller erworben hatte. Seit dem hat er bis heute bundesweit über 4.500 Veranstaltungen in über 2.000 Outlets für mehr als 400 Kunden durchgeführt.

Ganz im Sinne des ehrbaren Kaufmanns ist TOP EVENTS daher seit 2002 auch Mitglied der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt/Main. 1996 ließ Gerd Haberkorn die Marken TOP EVENTS, TOP GAMES und TOP PLAY beim Patentamt in München schützen. Große Routine hat sich seine Firma im Bereich Freizeit-Zentren erarbeitet und seit 2001 ist TOP EVENTS Partnerunternehmen der Service GmbH des Bundesverbandes der Automatenunternehmer e.V. Berlin. Als Mitglied im BVMW (Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft) entstanden Kontakte auf EU-Ebene. Seit 2012 ist TOP EVENTS Mitglied im Business Club Hamburg an der Elbchaussee.

Oberstes Gebot für ihn als hanseatischen Kaufmann ist die Verlässlichkeit und Professionalität - daher sind alle TOP EVENTS-Spielstätten-Aktionen LKA geprüft.

Heute ist TOP EVENTS Ausbildungsbetrieb der Handelskammer Hamburg, pflegt ein enges Netzwerk zu umfangreichen freien Kompetenzen der unterschiedlichsten Branchen, die er nach Kundenbedarf kurzfristig und kostengünstig bucht, und baut seit 2003 im internationalen Geschäft Kooperationen auf. Internationale Delegationen suchen seinen Rat und wurden zu Kooperationen hier in Deutschland angeregt und beratend begleitet. Auch das kommt Ihnen zugute!

Seit 2006 wird federführend durch Gerd Haberkorn die BT-Box© auf Basis der Bluetooth™-Technologie als Marketing-Tool entwickelt und vertrieben.

Ab März 2008 wird Gerd Haberkorn Ihnen bei der Umsetzung der Überprüfung von Geldspielgeräten als von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger hilfreich zur Seite stehen! Hierzu ist eine spezielle Seite, die Sie links unter GSG-§7-Inspektionen finden für Sie eingerichtet! Ab März 2008 ist Gerd Haberkorn mit verschiedenen Dienstleistungen und Serviceleistungen hierzu an mehreren Standorten für Automatenkaufleute und den Automatenhandel tätig.

Jenseits der Arbeitszeit - so es das für einen Unternehmer mit Leib und Seele überhaupt gibt, geht Gerd Haberkorn gern schwimmen, ab und zu ins Fitness-Center (bestritt erfolgreich seinen ersten Cityman-Triathlon in Hamburg am 1. September 2007 in der Jedermann-Sprintdisziplin mit 1:39) und in die Sauna, oder er streift mit dem Motorrad durchs Land. Die Familie nimmt trotzdem den ersten Platz in der knappen Freizeit ein. Als Großvater stellen sich seit August 2014 neue Aufgaben, die mit dem Umzug 2015 nach Norderstedt auch gerne wahrgenommen werden.

Sommer 2007 - Hamburg Cityman Triathlon - Zieleinlauf in 1:39
Sommer 2008 - Hamburg Cityman Triathlon - Zieleinlauf in 1:42
Sommer 2009 - Hamburg Cityman Triathlon - Vorbereitungen auf Hochtouren! Achillessehnenanriß

Sommer 2014 - Thüringer Wald - Rennsteig mit dem Mountainbike in 3 Tagen 210km

Sommer 2014 - Großglocknerhochalpenstrasse - Mit dem Rennrad bis zur Edelweißspitze

Sommer 2016 - Alpenquerung mit dem E-Bike von Füssen bis zum Gardasee / 7 Tage-8 Pässe alle über 2.400m.

Sommer 2019 - Isle of Man TT2019 ein Traum wird wahr.

Sommer 2023 - Radtour bis auf die Lofoten

Sommer 2024 - Radtour den Haerweg von Schleswig bis zur Jammerbucht

Es wird also auch zukünftig nicht langweilig werden.

Unsere Referenzen

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TOP EVENTS - Ihre Agentur

top-events.de

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Immer mehr Menschen erfassen, dass unsere Zukunft vom verantwortungsvollen Umgang mit unseren wertvollen Ressourcen abhängt. Und doch dauert es lange, bis sich etwas ändert!

Über 25 Jahre Full-Service-Erfahrung

Seit 2004 Ausbildungsbetrieb der Handelskammer Hamburg

  • Verkaufsförderung am P.O.S.

  • Wettbewerbe

  • Incentives

  • Geschäfts-Eröffnungen - Jubiläen - Produkteinführungen - Relaunches - Sonderaktionen - Shopping-Center-Aktionen - Messen - Ausstellungen - Sportveranstaltungen - Regionale und bundesweite Verbundaktionen

  • Markenrechte sind an der TOP GAMES und TOP PLAY eingetragen
  • Beispiele finden Sie unter den Menüpunkten Referenzen und Aktionen.

Am 31.12.2021 stellten wir nach über 25-jähriger Tätigkeit den aktiven Betrieb der Fa. TOP EVENTS ein und kümmern uns intensiv um die verbleibenden Projekte und Aktivitäten!

Impressum

Gerd Haberkorn

Von der Handelskammer Hamburg

öffentlich bestellt und vereidigter

Sachverständiger für Überprüfung von Geldspielgeräten

Hauptsitz: Meiendorfer Mühlenweg 17 (Werkstatt - keine Postanschrift)

22393 Hamburg

Postanschrift + Niederlassung:

Steindamm 5
22844 Norderstedt

+

Niederlassung:

Rübenkamp 30
21220 Seevetal

Telefon: 040 - 328 95 000
Mobil: 0179 - 528 70 43
Bürozeit täglich von 9.30-15.00 Uhr

Web: http://www.top-events.de
Mail: info@gsgsv.de

Steuernummer: 50/626/01533
USt-IdNr.: DE183497140
Mitglied der Handelskammer Hamburg (HK24.de)

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Erklärung gem. DS-GVO

§ 1 lnformationen über die Erhebung personenbezogener Daten

Nachstehend informiere ich über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung meiner Website. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf Sie persönlich beziehen, wie z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Nutzerverhalten. Verantwortlicher gemäß Art. 4 Absatz 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist (siehe Impressum).

Bei lhrer Kontaktaufnahme per E-Mail oder über ein Kontaktformular werden die von lhnen mitgeteilten Daten (lhre E-Mail-Adresse, ggf. lhr Name und lhre Telefonnummer) von mir gespeichert, um lhre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten lösche ich, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränke die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 2 lhre Rechte

Sie haben mir gegenüber folgende Rechte bezüglich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

Sie haben ferner das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeiturig lhrer personenbezogenen Daten zu beschweren.

§ 3 Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch meiner Website

Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder mir anderweitig lnformationen übermitteln, erhebe ich nur die personenbezogenen Daten, die lhr Browser an meinen Server übermittelt. Wenn Sie meinen Server betrachten möchten, erhebe ich die folgenden Daten, die technisch erforderlich sind, um lhnen meine Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten, nämlich

AGB

§ 1 Geltung

1. Die Rechtsbezeichnung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (im Folgenden ÖBVSV) zu seinem Auftraggeber (im Folgenden AG) ergeben sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.

2. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) werden nur Vertragsinhalt, wenn sie der Sachverständige ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

§ 2 Gutachtenausführung

1. …

2. Bei Inspektionen nach §7 der SpVo gelten die aktuellen und veröffentlichten technischen Richtlinien in Verbindung mit den via Internet veröffentlichten Zulassungen der PTB als verbindlich. Dabei ist der Tag der Durchführung der Inspektion maßgebend.

3. Die so genannte „Checkliste“ der PTB gilt als unverbindliche Richtlinie.

§ 3 Auftrag

1. …

2. …

3. …

§ 4 Durchführung des Auftrages

1. Der Auftrag ist entsprechend der gültigen Gründsätze unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

2. …

3. Der ÖBVSV erstattet seine gutachterliche Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung des ÖBVSV erhalten bleibt, kann sich der Sachverständige bei der Vorbereitung des Gutachtens der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen.

4. …

5. …

6. …

7. Das Gutachten ist innerhalb einer vereinbarten Frist zu erstatten.

8. …

9. Inspektionsprotokolle nach § 7 der SpVo werden in einfacher Ausfertigung kurzfristig nach Beendigung der Prüfung und erst nach Zahlungseingang dem AG übermittelt; dies kann auch in elektronischer Form geschehen.

10. …

§ 5 Pflichten des AG

1. Der AG darf dem ÖBVSV keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis seines Gutachtens verfälschen könnten.

2. Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass dem ÖBVSV alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Rechnungen, Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr) unentgeltlich und rechtzeitig zugehen.

3. Die Verwendung des Gutachtens ist nur unter Anerkennung des Honoraranspruches gestattet.

§ 6 Schweigepflicht des Sachverständigen

1. Der ÖBVSV unterliegt gemäß § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB einer mit Strafe bewährten Schweigepflicht. …

2. Diese Schweigepflicht gilt auch für alle im Betrieb des ÖBVSV mitarbeitenden Personen. Der ÖBVSV hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird.

3. …

§ 7 Urheberschutz

1. …

2. …

3. …

4. …

§ 8 Honorar

1. Der ÖBVSV hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Vergütung errechnet sich aus der zurzeit gültigen Honorartabelle des JEVG. Bei Inspektionen nach §7 der SpVo gelten gesondert vereinbarte Preise. Diese sind in den Geschäftsräumen zur Einsicht verfügbar.

2. Die Höhe des Honorars richtet sich nach den Vereinbarungen im Werkvertrag und der Honorartabelle, welche im Büro ausliegt und Bestandteil des Auftrages ist. …

3. …

4. …

5. Hinzu kommen immer die Nebenkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer.

§ 9 Zahlung und Zahlungsverzug

1. Das vereinbarte Honorar wird mit Zugang des Gutachtens beim AG fällig. Die postalische Übersendung des Gutachtens unter gleichzeitiger Einziehung der fälligen Vergütung durch Nachnahme ist zulässig.

2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen und nur zahlungshalber angenommen.

3. Kommt der AG mit der Zahlung des Honorars in Verzug, so kann der ÖBVSV nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens sind bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten, jeweils inklusive Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der ÖBVSV eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der AG eine geringere Belastung nachweist.

4. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des AG in Frage stellen, haben eine sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Sachverständigen zur Folge. …

5. …

6. Bei Inspektionen nach § 7 der SpVo wird bei Inspektionsende unabhängig von einer Erteilung der Prüfplakette der Betrag sofort in bar fällig; alternativ ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen möglich. Danach gehen die Forderungen direkt und ohne weitere Ankündigung an einen mit dem Einzug berechtigten Dienstleister. Die dadurch entstehenden Kosten hat der AG als Verzugsschaden gem. §286 BGB zu tragen. Die Prüfergebnisse bleiben offen. Abs §9 Pkt. 4 bleibt hiervon unberührt. Der Honoraranspruch wird durch das Prüfergebnis nicht berührt.

§ 10 Fristüberschreitung

1. …

2. …

3. …

4. …

§ 11 Kündigung

1. Auftraggeber und Sachverständiger können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Gründ kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.

2. Wichtige Gründe, die den ÖBVSV zur Kündigung berechtigen, sind u. a.: ein Verstoß gegen die Pflichten zur objektiven, unabhängigen und unparteiischen Gutachtenerstattung.

3. Wichtige Gründe, die den ÖBVSV zur Kündigung berechtigen, sind u. a.: Verweigerung der notwendigen Mitwirkung des AG; Versuch unzulässiger Einwirkung des AG auf den ÖBVSV, die das Ergebnis des Gutachtens verfälschen kann (vgl. § 4 Abs. 1); wenn der AG in Schuldnerverzug gerät; wenn der AG in Vermögensverfall gerät; …

4. Im Übrigen ist eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.

5. Wird der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt, den der Sachverständige zu vertreten hat, so steht ihm eine Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachte Teilleistung zu.

6. In allen anderen Fällen behält der ÖBVSV den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Sofern der AG im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser mit 50 % des Honorars für die vom ÖBVSV noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

§ 12 Gewährleistung

1. Als Gewährleistung kann der AG zunächst nur kostenlose Nachbesserung bei nachweislich mangelhaftem Gutachten verlangen.

2. …

3. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung dem ÖBVSV schriftlich angezeigt werden; andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

4. …

§ 13 Haftung

1. Der ÖBVSV haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur dann, wenn er oder seine Mitarbeiter die Schäden durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Alle darüberhinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dieses gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserung entstehen.

2. …

3. …

4. Bei Inspektionsprotokollen nach §7 der SPVO verjährt der Schadensanspruch nach 90 Tagen nach Durchführung der Inspektion.

§ 14 Teilunwirksamkeit

1. …

§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist der berufliche Hauptsitz des Sachverständigen.

2. …

3. …

§ 16 Abtretungen

1. …

Die kompletten AGB sind in den Niederlassungen zur Einsicht.
Stand: Norderstedt, September 2024